Nutzungsvereinbarung für Hüpfburg/Eventmodul

Bitte einen Tag vor Veranstaltung kurz anrufen: +49152/58309311
Bei Regen ist der Spielbetrieb einzustellen. Die Lüfter sind ins Trockene zu bringen. Die Hüpfburg muss zusammengelegt werden. Die Hüpfburg muss bei Rückgabe trocken sein. Ansonsten werden 100,00€ Trocknungskosten erhoben. Wird die Hüpfburg nicht ordentlich zusammengelegt zurück gebracht, so werden Kosten für das Zusammenlegen jeweils in Höhe von 50,00€ pro benötigter Hilfskraft erhoben. Bei nicht sachgemäßer Rückgabe der Mietsache wird die Kaution einbehalten.

Beim Auf- und Abbau sind Hilfskräfte zu stellen.
Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung hinaus, die gesamte Verantwortung für Verlust ( Übernachtrisiko, Vandalismus, u.s.w). Die Firma RAW Kluge haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Abbau, Spielbetrieb, Transport und Lagerung der Hüpfburg entstehen.
Der Mieter erkennt bei Abschluss des Nutzungsvertrages den ordnungsgemäßen Zustand sowie sämtliche, hier genannten Bedienungen an. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Zubehör wie Lüfter u.s.w. pfleglich zu behandeln, in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung von entstandenen Schäden und Verlusten. Die Hüpfburg ist nach Gebrauch zusammenzulegen und transportbereit herzurichten. Bei unsachgemäßer Rückgabe werden pauschal 100,00 Euro Reinigungsaufwand berechnet.
Der Mieter darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, Nutzung und Betrieb der Hüpfburg Dritten zu überlassen. Der Mieter haftet für Beschädigungen und wird in Regress genommen. Wird die Hüpfburg über Nacht am Veranstaltungsort belassen, so ist der Mieter verpflichtet die Hüpfburg zusammenzulegen (Bodenseite nach oben), das gleiche ist bei Regen zu tun. Bei Regen oder Übernacht sind die Lüfter ins Trockene zu stellen.

Lieferung/Abholung
Wir liefern auch Hüpfburgen. Der Transport der Hüpfburgen ist aufgrund der Größe nur mit einem Anhänger/LKW möglich. Für die Lieferung im Umkreis 15 Kilometer ist kostenfrei. Alles über 15
Kilometer werden pro Kilometer 0.25€ berechnet. Die Miete für einen Anhänger beträgt 15,00€. Zusätzliche Auf-/Abbaukräfte sind immer vom Mieter zu stellen (nach Absprache). Gebläse sind im Mietpreis eingeschlossen. Die Gebläse sind mit 230V zu betreiben. Die Gebläse sind bei Regen oder Übernacht ins Trockene zu stellen. Werden keine
Hilfskräfte gestellt, so wird ein Aufpreis in Höhe von pauschal 50,00 Euro pro Hilfskraft in Rechnung gestellt.

Auf-/Abbau
Beim Aufstellen ist darauf zu achten, dass sich alle Teile der Hüpfburg frei entfalten können, und keine spitzen Gegenstände in die Hüpfburg stechen. Der Untergrund sollte aus Gras sein. Beim Aufstellen sind alle Lüftungsschlitze der Hüpfburg zu schließen (unter den Klettverschlüssen befinden sich Reißverschlüsse die geschlossen werden müssen). Anker sind immer vom Mieter zu setzen und regelmäßig zu prüfen ggf.
. nachjustieren. Unterlegböden (z.B. auf Kiesboden) werden auf Anfrage kostenlos gestellt. Die max. Bodenneigung darf 5 Grad nicht übersteigen. Aufbau und Betrieb bei Windstärken über 5 ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wird ein Begrenzungszaun verwendet, so muss ein Mindestabstand von 1,8 m von den Wandseiten und 3,5 m von den Einstiegsseiten eingehalten werden. Der Zugang muss mindestens 1 m betragen. Eine Verankerung der Hüpfburg/ Rutsche muss gewährleistet sein, dazu sind die beigelegten Anker oder Spanngurte zu verwenden. Die Anker sind entgegen der Zugrichtung an den vorgesehenen Ösen zu befestigen. Die Anker sind regelmäßig zu kontrollieren. Elektrische Kabel dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Es ist für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Pro Lüfter werden 1,1kw Strom benötigt. Kinder dürfen nicht in den Bereich der Lüfter gelangen.

Betrieb der Hüpfburg
Es muss immer mindestens 1 Aufsichtsperson den Hüpfburgenbetrieb überwachen. Bei Rutschen/MegaBurgen oder Big Bubble sind mindestens 2 Aufsichtspersonen zu stellen. Mindestens eine Aufsichtsperson muss über 18 Jahre alt sein. Aufsichtspersonen werden – soweit nicht anderes vereinbart – vom Mieter gestellt. Die Aufsichtsperson muss auch als solche kenntlich gemacht sein. Die Aufsichtsperson hat den Spielbetrieb sowie die Anzahl der Kinder zu kontrollieren. Größere und ungestüme Benutzer sind entweder von der Hüpfburg zu entfernen oder zu maßregeln. Die Aufsichtsperson muss gewährleisten, dass sich die Kinder nicht gegenseitig durch aufeinander springen verletzen. Verboten sind: Schuhe, harte oder spitze Gegenstände. Benutzer müssen eine Brille abnehmen. Es ist verboten Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi in das Spielgerät mitzunehmen. Klettern oder Hängen an den Begrenzungswänden ist verboten. Verbot von Saltos/Purzel bäumen oder groben Spielverhalten. Wird ein Spielgerät nicht beaufsichtigt, so ist zu prüfen, dass sich keine Person im Bereich der Hüpfburg aufhält, erst dann ist die Luft abzulassen und der Strom abzuschalten. Es ist darauf zu achten, dass sich keine Person von der in sich zusammenfallenden Hüpfburg erfasst wird.

Max. Personen & Gewicht pro Hüpfburg
Max Gewicht pro Pers. 40kg. Wenn anders dann angegeben.

Zusammenlegen der Hüpfburg
Beim Zusammenlegen ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg sauber und trocken ist (sollte sie feucht sein, bitte aus hygienischen Gründen trocknen lassen um Schimmelbildung zu vermeiden). Die Hüpfburg ist (soweit vorhanden) wieder in den Transportsack zu geben. Ist eine Palette vorhanden muss die Hüpfburg ohne groben Überhang auf die Palette gepackt und verzurrt werden. Zusammenlegen der Hüpfburg: die Burg an einer Längsseite 1/3 einlegen auf den schwarzen Boden, dann die andere Seite plan darüber ziehen. Darauf achten, dass sich keine Luft mehr in der Burg befindet. Jetzt die lange Wurst von einer Seite her eng zusammen zu rollen und dann auf die Palette darauf rollen und fest verzurren. Für nicht ordentlich zusammengelegte Hüpfburgen werden €50,00 Kosten veranschlagt. Diese sind bei Abholung zzgl. Mietpreis zu entrichten.

Ergänzende Nutzungsvereinbarung für Bull Riding

Der Vermieter stellt nachfolgende Mietbedingungen, ohne die eine Vermietung nicht durchgeführt werden kann. Die Vermietung entfällt, sofern eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist.

  1. Vorbereitung
    1.1. Lieferung, Auf- und Abbau der Anlage bleibt Sache des Vermieters.
    1.2. Der Auftraggeber sorgt für eine reibungslose An- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände, falls notwendig für eine Durchfahrtgenehmigung und einen Parkberechtigungsausweis
    1.3. Der Mieter stellt eine saubere, ebene Fläche von 6,00m x 6,00m
    1.4. Vom Mieter werden 3-4 kräftige Auf- und Abbauhelfer kostenfrei gestellt.
    1.5. Bei Veranstaltung in Räumen ist eine Breite der Eingangstüren von mind. 1,20m sowie eine Deckenhöhe von mind. 2,80m erforderlich.
    1.6. Benötigter Stromanschluss von 2x 230V /
    1.7. Kabellänge von 30m ist einzuhalten.
  2. Betrieb bei Veranstaltungen
    2.1. Sicherheitsabstand von mind. 1,00m zum Luftkissen sowie ringsum die Pultanlage muss gewährt sein.
    2.2. Personen mit Herzerkrankungen und Neigung zu Knochenbrüchen dürfen das Rodeo nicht nutzen.
    2.4. Alkoholisierten Teilnehmern ist die Benutzung des Bull Riding untersagt.
    2.5. Lose Gegenstände, wie Brille, Handy, Schlüssel etc. sind vor Benutzung abzugeben.
    2.6. Schuhwerk ist vor der Benutzung der Rodeo-Anlage abzuziehen.
    2.7 Rauchen ist auf und innerhalb des Sicherheitsabstandes der gesamten Anlage verboten!
    2.8 Bei Außenveranstaltungen und Regenwetter ist die Benutzung untersagt, ebenso ist dafür zu sorgen, dass der Bulle trocken gehalten wird.
    2.9 Die Bedienung der Pultanlage ist lediglich der eingewiesenen Person erlaubt.
    2.10 Im Falle einer technischen Störung ist das Gerät umgehend abzuschalten und dem Vermieter eine Nachricht zu übermitteln. Eigenhändige Reparaturversuche sind untersagt.
  3. Servicepersonal / Techniker
    3.1. Bei Veranstaltung ohne gemietetes Bedienungspersonal erfolgt eine fachgerechte Einweisung mit strikten Anweisungen.
    3.2. Bei Zubuchung eines Technikers / Bedienungspersonals vom Vermieter fallen umseitig stehende Gebühren an.
  4. Vertragsbedingungen
    4.1. Bei technischen Schäden an den Geräten, die einen Einsatz unmöglich machen, wird versucht das Gerät schnellstmöglich auszutauschen, zu reparieren. Eine Berechnung für die Ausfallzeit wird nicht vorgenommen. Es besteht kein Schadensersatzanspruch.
    4.2. Bei Außenveranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko. 4.3. Höhere Gewalt und Krankheit heben den Vertrag auf.
    4.4. Bei Abendveranstaltungen ist von seitens des Mieters für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
    4.5. Der Mietpreis ist grundsätzlich bei Lieferung in bar gegen Originalrechnung zahlbar. Andere Vereinbarungen sind auf der Vorderseite notiert.
    4.6. Bei Stornierung des Vertrages bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum berechnen wir 80% des Rechnungsbetrages.
    4.7. Im Falle einer schuldhaften Nichterfüllung des Mietvertrages gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des Gesamtpreises. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
    4.8. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
  5. Haftung
    5.1. Der Mieter hat für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
    5.2. Die Benutzung durch Besucher/innen der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Hinweisschilder hierzu werden vom Veranstalter / Mieter sichtbar angebracht.
    5.3 Für Verletzungen, Unfälle, Schäden jeglicher Art ist der Vermieter nicht verantwortlich und nicht haftbar.Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, welche bei der Benutzung der gemieteten Geräte entstehen. Der Mieter haftet also für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art. Zu Ihrer Information: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht bzw. Haushaftpflicht abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um die Haftung sicherzustellen, informieren Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter von Ihrer Veranstaltung.
    5.4. Für Brand, Diebstahl oder Sachbeschädigungen haftet der Mieter.
    5.5. Für Gegebenheiten vor Ort, die den technischen Ablauf der Veranstaltung stören, ist der Vermieter nicht verantwortlich und nicht haftungsfähig.
Datenschutz-Übersicht

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